Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwartzestraße 1–3 · 04229 Leipzig
Telefon +49 341 308888-0 · mail@don-giovanni-leipzig.de
Umsatzsteuer-ID: DE157381334
Stand: 24.10.2026
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Bedingungen regeln alle Verträge, mit denen das Ristorante Don Giovanni (nachfolgend „Don Giovanni“) Restaurant- und Veranstaltungsräume zur Verfügung stellt, Speisen und Getränke für Feiern und Gesellschaften liefert oder Catering außer Haus erbringt, sowie alle damit verbundenen weiteren Leistungen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Don Giovanni ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Wer die Räume ganz oder teilweise an Dritte weitergeben oder dort Verkaufs-, Werbe- oder Bewerbungsveranstaltungen durchführen möchte, benötigt hierfür vorab die Zustimmung von Don Giovanni in Textform.
- Don Giovanni ist betriebshaftpflichtversichert. Benötigt der Kunde für seine Veranstaltung einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz, kümmert er sich selbst darum.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Angebote von Don Giovanni sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Don Giovanni die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail als Auftragsbestätigung) bestätigt hat.
- Genehmigungen, die für die Veranstaltung erforderlich sind, holt der Kunde auf eigene Kosten ein und legt sie auf Wunsch vor. Er sorgt für die Einhaltung behördlicher Auflagen. Die Anmeldung von Musikdarbietungen bei der GEMA und die Zahlung etwaiger Gebühren übernimmt der Kunde.
§ 3 Preise, Anzahlung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde für eine Leistung kein Preis vereinbart, gilt die Speise- bzw. Preiskarte von Don Giovanni in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Getränke werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Verbrauch abgerechnet.
- Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Vorkasserechnung. Die Anzahlung entspricht in der Regel dem Betrag für das vereinbarte Menü bzw. Buffet und ist bei Veranstaltungen im Haus spätestens 10 Tage, bei Catering spätestens 7 Tage vor dem Termin fällig. Weitere Leistungen (insbesondere Getränke) werden nach der Veranstaltung abgerechnet; die Restzahlung erfolgt vor Ort oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug. Rechnungen können auch per E-Mail zugestellt werden.
- Geht die Anzahlung trotz einer angemessenen Nachfrist nicht ein, kann Don Giovanni vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt § 5 entsprechend.
- Liegen zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und haben sich in dieser Zeit die Kosten für Wareneinsatz oder Personal erhöht, darf Don Giovanni die vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anpassen.
- Bucht Don Giovanni auf Wunsch des Kunden Musiker, Künstler oder andere Dienstleister, zahlt der Kunde deren Honorar im Voraus.
- Der Kunde teilt die endgültige Gästezahl (Garantiezahl) spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung mit. Diese Zahl wird mindestens berechnet, auch wenn weniger Gäste erscheinen. Kommen mehr Gäste, wird die tatsächliche Zahl berechnet. Eine Erhöhung um mehr als 5 % ist nur nach Rücksprache möglich; weicht die Gästezahl um mehr als 10 % ab, kann Don Giovanni Preise, Menü und Raum neu festlegen.
- Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Haftung von Don Giovanni, Beanstandungen, Verjährung
- Don Giovanni haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Don Giovanni nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
- Speisen und Getränke, die der Kunde nach der Veranstaltung mitnimmt oder an Dritte weitergibt, liegen ab diesem Zeitpunkt in seiner Verantwortung. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung nach der Übergabe – insbesondere beim Catering – haftet Don Giovanni nicht.
- Beanstandungen bitten wir möglichst sofort während der Veranstaltung mitzuteilen, damit wir umgehend Abhilfe schaffen können. Bei berechtigten Mängeln hat Don Giovanni zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
- Ansprüche gegen Don Giovanni verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 1 Satz 1; hier gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 5 Rücktritt durch Don Giovanni
(1) Don Giovanni ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen unzumutbar oder die Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich ist.
(2) Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von Don Giovanni nicht zu vertretende Umstände die Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigen;
b) der Kunde bei der Buchung vorsätzlich oder fahrlässig wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig gemacht hat und diese Angaben für die Durchführung des Vertrags oder die Entscheidung über die Annahme der Buchung von erheblicher Bedeutung sind;
c) aufgrund konkreter Tatsachen eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern oder sonstigen Personen oder eine erhebliche Störung des Betriebsablaufs zu erwarten ist, die Don Giovanni auch unter Berücksichtigung zumutbarer Maßnahmen nicht verhindern kann.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist Don Giovanni ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde trotz vorheriger Aufforderung und angemessener Fristsetzung schwerwiegend gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt und Don Giovanni die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses deshalb nicht zugemutet werden kann. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung, die eine sofortige Beendigung rechtfertigt.
(4) Rückerstattung und Stornierungskosten
Im Falle eines Rücktritts durch Don Giovanni werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen an den Kunden zurückerstattet, soweit der Kunde den Rücktritt nicht zu vertreten hat. § 6 gilt hier entsprechend.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
Sagt der Kunde eine Veranstaltung ab 10 Personen ab, berechnet Don Giovanni folgende Stornierungskosten auf das vereinbarte Entgelt:
| Absage bis 8 Wochen vor dem Termin | kostenfrei |
| 8 bis 4 Wochen vor dem Termin | 40 % |
| 4 bis 2 Wochen vor dem Termin | 60 % |
| 2 Wochen bis 3 Tage vor dem Termin | 70 % |
| ab 2 Tagen vor dem Termin oder Nichterscheinen | 80 % |
Für die Getränke wird der Umsatz zugrunde gelegt, der bei einer Veranstaltung dieser Art und Größe erfahrungsgemäß zu erwarten ist. Ersparte Aufwendungen sind in diesen Pauschalen bereits berücksichtigt. Der Kunde kann nachweisen, dass Don Giovanni kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; Don Giovanni bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine Absage bedarf der Textform.
§ 7 Mitgebrachte Speisen und Getränke
Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Ausnahmen – etwa eine Hochzeits- oder Geburtstagstorte – sind vorab in Textform zu vereinbaren; Don Giovanni kann dafür ein Service- bzw. Korkgeld berechnen. Für mitgebrachte Speisen und Getränke trägt der Kunde die volle Verantwortung, einschließlich Kennzeichnung von Allergenen und hygienischer Unbedenklichkeit, und stellt Don Giovanni von Ansprüchen Dritter frei.
§ 8 Mitgebrachte Gegenstände und Dekoration
- Gegenstände, die der Kunde oder seine Gäste mitbringen, befinden sich auf eigene Gefahr in den Räumen von Don Giovanni. Für Verlust oder Beschädigung haftet Don Giovanni nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Dekoration muss den Brandschutzvorschriften entsprechen; Don Giovanni kann hierfür einen Nachweis verlangen. Offenes Feuer, Konfetti, Wunderkerzen und Ähnliches sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
- Das Aufstellen, Anbringen oder Befestigen von Gegenständen ist vorher mit Don Giovanni abzustimmen. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich abzuholen.
§ 9 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude, Einrichtung und Inventar sowie bei Catering an dem von Don Giovanni gestellten Geschirr und Equipment, die durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstige von ihm beauftragte Personen verursacht werden. Fehlendes oder beschädigtes Leihgeschirr wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leipzig.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leipzig. Es gilt deutsches Recht.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.